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Den Rabattfreibetrag für ein Arbeitgeberdarlehen können ab 2004 nur noch Mitarbeiter von Kreditinstituten in Anspruch nehmen.


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Eine Reihe von Anforderungen muss erfüllt sein, damit Arbeitsverhältnisse mit Familienangehörigen anerkannt werden, die im Betrieb mitarbeiten.


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Die Sozialversicherungsträger verlangen, dass trotz der Vereinfachungen bei geringfügigen Beschäftigungen im vergangenen Jahr auch weiterhin Stundenaufzeichnungen geführt werden.


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Mit Beginn des Jahres 2004 wurden durch den Gesetzgeber verschiedene Änderungen im Bereich der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung vorgenommen.


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Die neuen Sachbezugswerte für Mahlzeiten und freie Unterkunft für 2004 wurden ebenso veröffentlicht wie die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben.


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Ab 2004 gilt eine Begrenzung für die steuerfreien Lohnzuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.


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Die Koch-Steinbrück-Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der niedrigeren Steuersätze betreffen auch einige Lohnsteuersachverhalte.


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Die Lohnsteuer-Richtlinien 2004 enthalten einige relevante Änderungen, das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen.


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Der Anspruch auf Teilzeitarbeit darf nur aus wichtigen betrieblichen Gründen abgelehnt werden und kann auch per einstweiliger Verfügung durchgesetzt werden.


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Ein Arbeitgeber kann von seinen Mitarbeitern unter gewissen Umständen keinen Schadensersatz für einen entgangenen Auftragsgewinn einfordern.


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