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Ab 2005 müssen die Lohnsteuerdaten und Umsatzsteuervoranmeldungen auf elektronischem Weg an das Finanzamt übertragen werden.


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Für das Jahr 2005 gelten wieder neue Beitragsbemessungsgrenzen. Außerdem entfällt die Unterscheidung nach Arbeitern und Angestellten in der Rentenversicherung.


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Betriebliche Direktversicherungen sind zukünftig noch stärker steuerlich begünstigt, aber auch zusätzlichen Anforderungen unterworfen.


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Das Bundesfinanzministerium hat die neuen Sachbezugswerte für Mahlzeiten und freie Unterkunft für 2005 ebenso veröffentlicht wie die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben.


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Nach einem aktuellen Urteil sind die Kosten für ein Navigationsgerät in einem Firmenfahrzeug nicht in die 1 %-Regelung einzubeziehen.


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Sozialversicherungsbeiträge werden grundsätzlich nach dem Verdienstanspruch der Arbeitnehmer berechnet, nicht nach dem tatsächlich gezahlten Lohn.


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Ab dem 1. Januar 2005 gilt das Hartz IV-Gesetzes, mit dem die Leistungen aus Arbeitslosen- und Sozialhilfe verschmolzen werden.


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Die Umwandlung einer Vollzeitstelle in zwei Halbtagsstellen ist nur eingeschränkt angreifbar.


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Die Rentenreform bringt einige Nachteile für die zukünftigen Rentner, soll damit aber den Beitragssatz zur Rentenversicherung einigermaßen stabil halten.


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Eine Frist für die Arbeitsaufnahme während der Rufbereitschaft ist nicht zulässig, wenn der Mitarbeiter innerhalb dieser Frist den Betrieb von seiner Wohnung aus gar nicht erreichen kann.


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