Menü Inhalt Fussbereich

57 58 59 [60] 61 62

Für die verschiedenen Vorruhestands- und Altersteilzeitmodellen stellt sich die Frage, ob und wie diese Verpflichtungen in den Bilanzen zu berücksichtigen sind.


Mehr erfahren
Aufgrund des Geschlechts darf für gleiche Arbeit kein ungleicher Lohn gezahlt werden.


Mehr erfahren
Mit dem neuen Betriebsverfassungsgesetz wird in kleinen Unternehmen die Bildung eines Betriebsrats erleichtert.


Mehr erfahren
Unternehmerentscheidungen müssen vom Arbeitgeber hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und spezieller Einzelheiten verdeutlicht werden, um der gesetzlich auferlegten Darlegungslast nachzukommen.


Mehr erfahren
Die gleitende Arbeitszeit ist in vielen Betrieben verbreitet, aber es gibt auch andere Arbeitszeitmodelle.


Mehr erfahren
Das Arbeitszeugnis muss nicht unbedingt vom Geschäftsführer oder Unternehmer unterschrieben werden. Auch ein Vorgesetzter kann die Unterschrift leisten.


Mehr erfahren
Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht für Kleinbetriebe gilt, muss der Arbeitgeber trotzdem Rücksicht auf die Belange seiner Mitarbeiter nehmen.


Mehr erfahren
Das Programm Netto-Klick hilft Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Berechnung der finanziellen Auswirkungen von Teilzeitarbeit.


Mehr erfahren
Das 13. Monatsgehalt ist eine Sonderzahlung, die von der Arbeitsleistung abhängt. Einem Mitarbeiter, der längere Zeit krank ist, kann diese Zusatzleistung also gekürzt werden.


Mehr erfahren
Die Reinigung der Arbeitskleidung muss der Arbeitgeber bezahlen, die Kleidung selbst meist der Arbeitnehmer.


Mehr erfahren

57 58 59 [60] 61 62