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Nachdem das steuerliche Sofortprogramm der neuen Bundesregierung die erste von zwei Hürden genommen hat, ist die Verabschiedung im Bundesrat weiter unsicher.


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Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz setzt die neue Regierungskoalition ihr steuerliches Sofortprogramm um.


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Die neue Koalition aus CDU, CSU und FDP plant umfangreiche Änderungen im Steuerrecht.


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Das Einkommen eines Kindes kann wegen der wieder in voller Höhe gewährten Entfernungspauschale nun unter der Einkommensgrenze liegen, womit ein nachträglicher Kindergeldanspruch entsteht.


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Die Prüfungsvorbereitung gilt als Berufsausbildung, sodass Eltern für diesen Zeitraum Anspruch auf Kindergeld haben.


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Eine 2009 neu eingeführte Steuerbefreiungsvorschrift will die Finanzverwaltung nun auch für noch offene Fälle früherer Veranlagungszeiträume anwenden.


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Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Fallbeilregelung beim Kindergeld wurde vom Verfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.


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Auch wenn ein Kind besonders schnell seinen Schulabschluss macht, haben seine Eltern erst ab dessen Volljährigkeit Anspruch auf den Ausbildungsfreibetrag.


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Entlastungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer werden wie geplant umgesetzt.


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Auch wenn Ehepartner die getrennte Veranlagung beantragen, kann das Finanzamt die zumutbare Belastung auf der Grundlage des gemeinsamen Einkommens berechnen.


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