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Der Verzicht auf ein Steuerguthaben zugunsten des Ehegatten führt bei einer Gütertrennung zu eienr steuerpflichtigen Schenkung.


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Auch diesmal gibt es zum Jahreswechsel eine Reihe von Änderungen im Steuerrecht. Profitieren können vor allem Familien.


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Besuchsfahrten zum anderen Elternteil, bei dem das Kind lebt, sind bereits durch den Familienleistungsausgleich - also Kindergeld und die Steuerfreibeträge - abgegolten.


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Solange die Beiträge insgesamt nur einmal steuerlich berücksichtigt werden, können auch die Eltern die vom Kind gezahlten Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben geltend machen.


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Das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz enthält eine Vielzahl von Gesetzesänderungen im Steuerrecht.


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Damit Eltern das maximale Elterngeld für vierzehn Monate erhalten, muss der Partner auch weiterhin mindestens zwei Monate die Betreuung übernehmen.


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Die Bundesländer haben eine Liste von Vorschlägen präsentiert, die die Steuervereinfachung weiter vorantreiben soll.


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Das jetzt beschlossene Steuervereinfachungsgesetz 2011 enthält viele kleinere Vereinfachungen im Steuerrecht sowie die Abschaffung der Signaturpflicht für elektronische Rechnungen.


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Zahlt ein verheiratetes Kind seinem Ehepartner Unterhalt, mindert der Unterhalt nicht die für die Einkunftsgrenze maßgeblichen Einkünfte des Kindes.


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Wenn Eltern ihre Kinder zur Schule fahren, sind die Fahrtkosten weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.


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Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

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