Mit dem AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz werden eine Reihe von Regelungen im Investment- und Kapitalanlagesteuerrecht geändert und einige Steuersparmodelle ausgehebelt.
Das Bundesfinanzministerium hat die Verwaltungsanweisungen zur Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und zur Förderung der Altersvorsorge an das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz angepasst.
Weil die Steuerpflicht von Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem umstritten ist, hat das Finanzgericht Köln die Aussetzung der Vollziehung gewährt.
Ab 2014 wollen Deutschland und die USA regelmäßig Daten zu im jeweils anderen Staat steuerlich relevanten Vorgängen von Finanzinstituten erheben und austauschen.
Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitalerträgen sind als nachträgliche Werbungskosten abziehbar, wenn sie mit Kapitalerträgen zusammenhängen, die noch vor 2009 erzielt wurden.
Dass nicht existenznotwendige Versicherungen nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar sind, ist kein Verstoß gegen das subjektive Nettoprinzip.
Zum ersten Mal hat sich ein Finanzgericht mit der Abschaffung des Werbungskostenabzugs bei Kapitaleinkünften auseinandergesetzt und im Sinn der Steuerzahler entschieden.
Nach dem Scheitern des ursprünglichen Gesetzentwurfs gibt es jetzt zwei neue Gesetzentwürfe für ein mögliches Jahressteuergesetz 2013.
Zwei weitere Länder haben mit der deutschen Finanzverwaltung ein Abkommen über den Informationsaustausch geschlossen, und mit den USA soll die Zusammenarbeit in Steuerfragen verstärkt werden.
Ein neues Gesetz soll die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und die Vergleichbarkeit von Riester-Produkten zur privaten Altersvorsorge verbessern.