E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Zinsbesteuerung ist nicht verfassungswidrig

Nach der Ablehnung einer Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht ist die Zinsbesteuerung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Nachdem die Zinsbesteuerung ab dem Veranlagungszeitraum 1993 eingeführt worden war, gab es um die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung heftige Diskussionen. So wurde auch von der Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde Gebrauch gemacht, um klären zu lassen, ob diese Zinsbesteuerung verfassungsrechtlich zu beanstanden ist.

Die Verfahren 2 BvR 284/99 und 2 BvR 574/99 waren anhängig und wurden nun vom Bundesverfassungsgericht ohne Angabe von Gründen jeweils durch Beschluss nicht zur Entscheidung angenommen. Weitere Verfahren zu diesem Thema sind nicht anhängig, so dass damit feststeht, dass die Zinsbesteuerung nicht gegen das Verfassungsrecht verstößt.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe