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Reduzierter Sonderausgabenabzug für Lebensversicherungen

Der Sonderausgabenabzug für Lebensversicherungsbeiträge wird ab 2004 gekürzt.

Unter den zahlreichen Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der reduzierten Einkommensteuertarife hat auch der Sonderausgabenabzug für Lebensversicherungsbeiträge zu leiden. Diese Beiträge sind nämlich ab 2004 nur noch zu 88 % als Vorsorgeaufwendungen zu berücksichtigen. Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug bleibt weiterhin eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren.

 
[mmk]
 

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