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Im Regierungsentwurf für die Verschärfung der Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige wurde die vorgesehene Änderung der strafrechtlichen Verjährung überarbeitet.
Der Bundesfinanzhof hält den gesetzlich festgeschriebenen Zinssatz von 6,0 % für Steuernachzahlungen zumindest bis 2011 für akzeptabel.
Eine fehlende Eingabe bei der elektronischen Steuererklärung wertet der Bundesfinanzhof als grobes Verschulden des Steuerzahlers, womit eine nachträgliche Korrektur des Steuerbescheids nicht möglich ist.
Zum 1. Januar 2015 werden die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige erneut verschärft.
Strafverteidungskosten können als Werbungskosten abziehbar sein, wenn die Tat eindeutig der beruflichen Sphäre zuzuordnen ist.
Der erste Entwurf für das zweite große Steueränderungsgesetz in 2014 liegt jetzt vor.
Aus einem Anpassungsgesetz mit primär redaktionellem Charakter ist kurz vor der Verabschiedung ein echtes Steueränderungsgesetz geworden.
Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Verfahren zur Abgeordnetenpauschale abgewiesen.
Für den Herbst hat die Bundesregierung noch ein weiteres Steueränderungsgesetz geplant, das noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll.
Prozesskosten im Ausland sind in Altfällen wie inländische Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
 

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