E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Berücksichtigung von Umsatzsteuerzahlungen als Betriebsausgaben

Wenn ein Unternehmer vergessen hat, in seiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung die Umsatzsteuer als Betriebsausgabe abzuziehen, kann der Steuerbescheid auch nachträglich noch geändert werden.

Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung sind Umsatzsteuerzahlungen als Betriebsausgaben abziehbar. Wenn das aber in der Gewinnermittlung übersehen wird, kann der Steuerbescheid auch nachträglich noch geändert werden, sofern es sich um eine offensichtliche Unrichtigkeit handelt. Das hält der Bundesfinanzhof zumindest dann für gegeben, wenn die Umsatzsteuerzahlungen in den zeitgleich eingereichten Umsatzsteuererklärungen ausgewiesen sind und vom Finanzamt auch erklärungsgemäß festgesetzt werden.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe