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Das Bundesfinanzministerium hat eine aktualisierte Fassung seiner Vorgaben für die Steuerbegünstigung von haushaltsnahen Dienstleistungen und Minijobs veröffentlicht.


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Mit einem Schreiben regelt das Bundesfinanzministerium Details zum Familienleistungsausgleich für Lebenspartnerschaften


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Selbst ärztlich verordnete Diätverpflegung, die notwenidg ist, um Medikamenteneinnahme zu vermeiden, ist nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.


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Das Bundesfinanzministerium hat erklärt, wann Pflegeleistungen und Heimunterbringung als haushaltsnahe Dienstleistung berücksichtigt werden.


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Behandlungskosten für eine Berufskrankheit könnten als Werbungskosten abgezogen werden. Allerdings sieht das Finanzgericht München zumindest ein Burn-Out-Syndrom nicht als reine Berufskrankheit an.


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Für die Zukunft sind Verfahrenskosten aus Zivil- und anderen Prozessen zwar nicht mehr abziehbar, bis einschließlich 2012 bleibt die Abziehbarkeit aber weiter umstritten.


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Neben kleineren Änderungen an verschiedenen Stellen ist es vor allem das gesetzliche Abzugsverbot für Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung, das die meisten Steuerzahler früher oder später betreffen kann.


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Solange der Nachlass zur Deckung der Beerdigungskosten ausreicht, sind die Kosten für die Beerdigung keine außergewöhnliche Belastung.


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Nur in Ausnahmefällen besteht nach Ansicht der Finanzverwaltung für verheiratete Kinder noch ein Anspruch auf Kindergeld. In bestimmten Fällen kann sich aber ein Einspruch lohnen, weil beim Bundesfinanzhof entsprechende Klagen anhängig sind.


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Auch die Schornsteinfegerrechnung wird nur dann als Handwerkerleistung steuerlich anerkannt, wenn sie per Überweisung bezahlt wurde.


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