E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Kinderfreibeträge in 2014 verfassungswidrig niedrig

Das Niedersächsische Finanzgericht sieht gleich eine ganze Reihe von Gründen, warum der Kinderfreibetrag zumindest im Jahr 2014 zu niedrig und damit verfassungswidrig war.

Das Niedersächsische Finanzgericht hält den Kinderfreibetrag im Jahr 2014 gleich aus mehreren Gründen für verfassungswidrig und hat daher die Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids aufgehoben. Insbesondere habe die Bundesregierung im Existenzminimumbericht das Existenzminimum eines Kindes in 2014 mit 4.440 Euro angesetzt, die schon für 2014 fällige Erhöhung um 72 Euro aber erst 2015 umgesetzt.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe